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Die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen im Wohnbau durch Kredite und Zuschüsse wird seit dem 1.4.2009 mit dem Programm »Energieeffizient bauen« von der KfW-Bankengruppe neu definiert. Abgelöst werden die Begriffe KfW60-Haus und KfW40-Haus und durch KfW-Effizienzhaus 70 und KfW-Effizienzhaus 55 ersetzt. Bedingungen für einen Finanzierungsanteil von maximal 50.000 EUR pro Wohneinheit (Bauwerkskosten ohne Grundstück) sind unter anderem: KfW-Effizienzhaus 70: Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) und spezifischer Transmissionswärmeverlust (HT') von höchstens 70 % der gemäß EnEV 2007 zulässigen Höchstwerte, sowie Jahres-Primärenergiebedarf von maximal 60 kWh pro m² Gebäudenutzfläche (An)
KfW-Effizienzhaus 55: Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) und spezifischer Transmissionswärmeverlust (HT') von höchstens 55 % der gemäß EnEV 2007 zulässigen Höchstwerte, sowie Jahres-Primärenergiebedarf von maximal 40 kWh pro m² Gebäudenutzfläche (An)
Passivhaus: Jahres-Primärenergiebedarf von max. 40 kWh pro m² Gebäudenutzfläche (An), sowie Jahres-Heizwärmebedarf (Qh) von nicht mehr als 15 kWh pro m² Wohnfläche
Alle Informationen zur Antragsstellung und den günstigen Kreditkonditionen finden Sie direkt bei der KfW-Bankengruppe oder Sie fragen Ihren FingerHaus-Fachberater. |


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